AGB

LüLa Toilettenvermietung

Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen

der LüLa Toilettenvermietung in Rheinberg

1. Allgemeines

1.1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgegenstände der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange sowie für sämtliche von der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für alle jetzigen und zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Die AGB des Kunden gelten nur, wenn sie denen der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange nicht widersprechen oder diese schriftlich durch LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange anerkannt werden. Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen der LüLa-Toilettenvermietung
Claudia Lange mit Auftragserteilung und/oder Annahme der Leistungen an.

1.2. Eigentumsvorbehalt

Sämtlich Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange. Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

1.3. Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Toilettenvermietung

Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten, Urinalstände sowie die fachgerechte Entsorgung der Fäkalien. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung vom der
LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3. zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung seitens der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange als erbracht. Reklamationen sind unverzüglich der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange zu melden, die entsprechende Beseitigung gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzinszahlung. Die Mindestmietdauer beträgt vier Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet.

3. Aufstellung der Mietgegenstände/Zugangs- und Besichtigungsrecht

3.1.
Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der Zustimmung der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des Mieters.

3.2. Der Mieter ist verpflichtet, der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange jederzeit Zugang gemäß Ziffer 3.3 zu den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.

3.3.
Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das gleiche gilt bei der Abholung der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.

3.4. Der Mieter hat bei der Anlieferung des Mietgegenstandes anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Anlieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und ständige Lieferung an.

3.5.
Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange Mängel innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden von der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange nicht anerkannt.

4. Benutzung

4.1.
Die Mieter verpflichten sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln.

5. Termine

5.1.
Bereitstellung- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange schriftlich bestätigt wurden.

6. Gewährleistung / Haftung

6.1.
Ist der Lieferungsgegenstand mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch  Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften die LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange unter
Ausschluss weiterer Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.

6.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich zu erheben: die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von drei Tagen bei der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange eingeht. Mängelrügen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge.

6.3.
Entspricht der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand uns zur Reparatur übermittelt oder zur Reparatur bereithält.

6.4.
Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange zu.

6.5.
Bei begründeten Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung; schlägt dieser fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.

7. Haftung / Pflichten des Mieters

7.1.
Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange zur Untervermietung oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

7.2.
Der Mieter gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.

7.3.
Der Mieter verpflichtet sich etwaige, erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigung zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 

7.4.
Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

7.5.
Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.

8. Versicherung / Sonstige Kosten

8.1.
Insoweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

8.2.
Voraussehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden und 150.000,00 € und bei Bearbeitungsschäden auf 10.000,00 € begrenzt.

8.3.
Höhenversicherungen sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.

8.4.
Der Mieter ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.

9. Beendigung der Mietzeit / Rückgabe

9.1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.

9.2.
Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wir oder die Abholung nicht im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3. zugänglich ist.

9.3.
Abmeldungen müssen spätestens bis zum Freitag, 12:30 Uhr, der Vorwoche eingehen, um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang der Abmeldung obliegt dem Mieter.

9.4.
Vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Pflichten.

10. Zahlungsbedingungen

10.1.
Die Mietrechnungen für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen.

10.2.
Aufrechnung oder Minderung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit diese gesetzlich zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist.

10.3.
Auf Verlangen der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt werden.

11. Zahlungsverzug

11.1.
Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

11.2.
Bleibt der Mieter mehr als acht Tage nach dem ersten Mahndatum in Verzug, hat die LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.

11.3.
Die unter 11.2. beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers zur Anwendung.

11.4.
Für jede Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von 5,00 € als vereinbart.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1.
Änderungen von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.

12.2.
Die LüLa-Toilettenvermietung Claudia Lange ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.

12.3.
Teilunwirksamkeiten einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen entsprechen

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